Gesundes und preiswertes Essen für alle

Unsere Öffnungszeiten


Jeden Freitag von 13:15 Uhr bis 15:00 Uhr


Immer Freitags ist das nette Team der Soltauer Tafel für seine Kunden im Einsatz.

Ab 13:15 Uhr:
Ausgabe der Einlass-Nummern

Ab 13:30 Uhr:

Lebensmittelausgabe


15:00 Uhr:
Ende der Ausgabe

 

Der Eingang zum Gemeindehaus befindet sich in der Freudenthalstraße. Vor Eintritt bitten wir unsere Gäste, sich beim Tafelmitarbeiter, der draußen am Parkplatz steht, eine Einlass-Nummer zu holen und sich dann entsprechend der Reihenfolge anzustellen. Rollstuhlfahrer und Schwerbehinderte mit "G" im Ausweis (bitte vorlegen!) haben Vorrang.

Sie haben einen neuen Bescheid erhalten oder benötigen einen (neuen) Tafelausweis? Sprechen Sie unsere Mitarbeiter an, wenn Sie an der Reihe sind. Auch sonstige Fragen können dann gestellt werden.

Vergessen Sie bitte nicht Ihre Einkaufstaschen! Diese benötigen Sie, um die Ihnen zur Verfügung gestellten Waren einzupacken.


 

Wer kann von der Tafel Soltau unterstützt werden?

 

Das Angebot der Tafel Soltau kann jeder in Anspruch nehmen, der Bürgergeld, Sozialhilfe oder Rente bezieht und dessen Einkünfte die Obergrenze der Tafel Soltau nicht übersteigen. Der Nachweis der Bedürftigkeit erfolgt durch den aktuellen Zahlungsbescheid der Gemeinde oder den Rentenbescheid. Maßgeblich ist die Höhe der monatlichen Auszahlungsbeträge. Wie sich diese zusammensetzen, ist ohne Bedeutung.

 

 

Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?

  • SGB II Bescheid der Gemeinde zum Nachweis der monatlichen Zahlungen, der Zahl der betroffenen Personen und des Zahlungszeitraums oder

  • SGB XII Bescheid der Gemeinde zum Nachweis der monatlichen Zahlungen für eine Person und des Zahlungszeitraums oder

  • Rentenbescheid als Nachweis für die Höhe der Zahlungen für eine Person. Der Nachweis ist gültig bis zum Termin der nächsten Rentenanpassung.

 

 

Wie hoch darf das Einkommen sein?

 

Die Tafel Soltau unterstützt nur jeweils einen Haushalt, unabhängig davon, aus wievielen Personen oder Bedarfsgemeinschaften er besteht. Für die Berechnung der Obergrenze der Einnahmen werden die Zahlen aus den oben genannten Nachweisen (und nur diese) verwendet.

 

  • 500,00 € Grundbetrag
    dazu

  • 500,00 € für jede weitere Person ab 18 Jahren
    dazu

  • 300,00 € für jede weitere Person unter 18 Jahren


Dies gilt für alle Personen, die im Bescheid aufgeführt sind.

Übersteigt das nachgewiesene Einkommen aller Personen eines Haushalts den so berechneten Wert, kann die Tafel Soltau diese Personen nicht unterstützen.Die Tafel Soltau ist kein Grundversorger. Es können nur Waren verteilt werden, die gespendet wurden. Aus diesem Grund muss der Kreis der Begünstigten eingeschränkt bleiben.

 

Es besteht kein genereller Anspruch auf Unterstützung durch die Tafel Soltau.

 

 

Wann und wie bekomme ich einen Tafelausweis?

 

Für die Ausstellung eines Tafelausweises benötigen wir, um Missbrauch zu vermeiden, einige persönliche Angaben, die ausschließlich intern verwendet und nicht weitergegeben werden. Nach Ende der Nutzung der Unterstützung durch die Tafel Soltau werden die Daten wieder gelöscht.


Zu diesen Daten gehören Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Art des Nachweises.

 

Nach Erfassung der Daten wird ein Tafelausweis ausgestellt, der ohne weitere Nachweise zum Empfang von Ware berechtigt. Ein Tafelausweis wird nur erstellt, wenn der Nachweis bei Antragstellung noch mindestens zwei Monate gültig ist. Bis zur Aushändigung muss bei jedem Besuch der Originalnachweis in Papierform vorgelegt werden.

 

 

Wann endet die Unterstützung durch die Tafel?

 

Kunden sollten rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums für eine Verlängerung sorgen und den neuen Bescheid vorzeigen. Für Inhaber eines Tafelausweises endet die Warenausgabe 90 Tage nach Ende der Zahlungen durch die Gemeinde.